Personenaufnahmemittel

Alle von uns konstruierten Personenaufnahmemittel entsprechen den besonderen Anforderungen an die Arbeitssicherheit, die für Einrichtungen, die zum Aufnehmen von Personen dienen, gelten. Die vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Vorschriften BGR 159 werden von uns für den jeweiligen Verwendungszweck berücksichtigt und dieses dementsprechend dokumentiert. Auf Wunsch beziehen wir dabei auch die entsprechenden KTA-Richtlinien ein.